Bestattung im Wandel:Neue Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz

Diese neue Formen, mit denen man von Angehörigen und geliebten Menschen Abschied nehmen kann, haben für viel Gesprächsstoff gesorgt. Es ist gut und hilfreich, sich schon zu Lebzeiten mit diesem Thema vertraut zu machen und sich gemeinsam mit verbleibenden Angehörigen zu besprechen. Auch wenn sich die Trauer eines jeden Menschen anders zeigt, ist es bedeutsam, dass sie einen Platz findet, an dem sie ausgelebt werden kann. Allein für sich, in Beziehung zum Verstorbenen, oder gemeinsam mit anderen trauernden Personen.
Das neue Bestattungsgesetz ermöglicht ihnen das Ausstreuen der Asche auf einem Friedhof oder an anderen Orten (zum Beispiel im eigenen Garten), die Flussbestattung, die Aufbewahrung der Urne zu Hause und die würdevolle Weiterverarbeitung eines Teils der Totenasche, wie etwa zu einem Schmuckstück.
Uns als Seelsorger und Seelsorgerinnen des Pastoralen Raumes Hermeskeil ist es in erster Linie wichtig, sie in diesen schweren Zeiten des Verlustes gut begleiten zu können. Die Bestattung, als Werk der Barmherzigkeit ist die Form, wie die Kirche sich in Glaube, Hoffnung und Liebe von einem Menschen verabschiedet und diesen ganz in Gottes Hand übergibt.
Dies setzt für uns in der christlichen Bestattungskultur drei Dinge voraus:
Ich habe dich bei deinem Namen gerufen…
- Gott hat uns nach seinem Ebenbild geschaffen. Daraus entsteht für uns Christen die Würde eines jeden Menschen. Unser Name, der uns unverwechselbar macht, ist Ausdruck dieser Beziehung zu Gott. Eine namentliche Kennzeichnung einer Grabstelle ist für uns ein Zeichen dieser Würde und Einzigartigkeit.
- Ein öffentlich zugängliches Grab als Ort der Trauer und des Gedenkens, ist für uns wichtig für alle Menschen, die mit dem Verstorbenen in einer Beziehung standen,
- Schließlich ist es ebenfalls für uns bedeutsam, dass die Orte, an denen wir Tote bestatten, weiterhin für die Lebenden sichtbar bleiben. So können Trauernde einander begegnen und es kann die Gemeinschaft von Lebenden und Verstorbenen gelebt und erfahren werden.
Diese Anliegen sind mit den neuen Bestattungsformen nur bedingt vereinbar, weshalb sich die Kirche erst einmal kritisch dazu geäußert hat.
Dennoch möchten wir deutlich machen, dass es uns wichtig ist, für einzelne Personen und auch deren Angehörige Lösungen zu finden, die eine gute seelsorgerische Begleitung möglich machen.
Hierfür hat der Bischof für das Bistum Trier eine Fachabteilung eingerichtet, die eine Handlungsorientierung herausgegeben hat.
Kurzgefasst heißt es dort:
Wenn eine verstorbene Person eine der neuen Formen für sich festgelegt hat, nehmen wir diese Entscheidung an und suchen nach einem guten Weg der Gestaltung.
Dies kann bedeuten:
- Die Gottesdienstfeier als zentraler Bestandteil des Begräbnisses, findet auf jeden Fall unter kirchlicher Leitung statt, in der Ausgestaltung, wie es im konkreten Fall passend ist.
- Die eigentliche Beisetzung in der neuen Form kann in Verantwortung der Angehörigen, dann in Abstimmung mit dem Bestatter stattfinden.
- Wenn es sinnvoll und gewünscht ist, nimmt der Seelsorger an der Beisetzung teil, dann nicht als Leiter oder Leiterin, sondern zur seelsorgerischen Begleitung der trauenden Hinterbliebenen.
Egal für welche Form sich der Verstorbene, oder dessen Angehörige entschieden haben, es ist für uns wichtig, eine Form der Bestattung zu gewährleisten, an der viele Anteil haben können, um Trost zu erfahren.
Unsere Intention ist es, die christliche Hoffnungsbotschaft wirksam werden zu lassen, eine gute seelsorgerische Begleitung zu gewährleisten und zu einer gewachsenen Kultur des Totengedenkens beizutragen.
Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.
Es ist uns ein Anliegen und Wunsch, Sie in Zeiten von Verlust, Trauer und Abschied gut seelsorglich begleiten zu dürfen.
E-Mail: sandra.ackermann@bistum-trier.de